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Windkraft


Margarete Bause behauptet im Main-Post-Interview, in Bayern dürften überhaupt keine neuen Windräder mehr gebaut werden, wenn Horst Seehofer sich mit seiner Initiative durchsetzt, die Abstandsflächen zu Siedlungen zu erhöhen. Stimmt das?

Der Faktencheck sagt, die Aussage ist halbwahr. Seehofers Vorhaben hätte zwar nicht zur Folge, dass gar keine Windräder mehr gebaut werden würden, erhebliche Einschränkungen beim Ausbau der Windkräft gäbe es aber dennoch. Alle Infos dazu: http://www.mainpost.de/7637110


Diskussionen

  • Hentinger ist dagegen
    +1

    Also zunächst einmal muss ich zugeben, dass ich mich hier nicht wirklich zurechtfinde. Wofür ist man eigentlich, wenn man "dafür" ist? Für den Faktencheck? Für das Ergebnis von diesem angeblichen Faktencheck? Oder für Windkraft? Auch das System von Adhocracy selbst verwirrt mich. Warum werden Antworten auf einen Diskussionsbeitrag nicht direkt angezeigt sondern hinter einer unsinnig beschrifteten Schaltfläche versteckt?

    Nunja, dann eröffne ich eben auch eine neue Diskussion.

    Das von RolandSR veröffentlichte Schreiben von Frau Ziegra-Schwärzer zeigt doch mit aller Deutlichkeit, worum es der Dame (und ihren beiden Kollegen, Herrn Weidlich und Frau Mattern) in Wirklichkeit geht: möglichst viel Platz für die Windparkerrichter ausweisen. Wenn man sich dabei zwischen dem Schutz der Anwohner und der Gewinnmaximierung der Windradfirmen entscheiden muss, dann müssen die Bürger halt Verständnis dafür haben, dass es nunmal nicht anders geht.

    Dass es sich bei den Gebieten außerhalb eines 2.000-Meter-Radius um Siedlungsgebiete ausschließlich um hochgradig schützenswerte Landschaften handelt, ist schlicht nicht zutreffend. Außerdem kann sich die Dame ihre Krokodilstränen sowieso wieder aus dem Gesicht wischen, denn auch ohne 10H-Regelung hatte der Planungsverband bisher keinerlei Skrupel, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auch in Wäldern und anderen sensiblen Gebieten auszuweisen (wenn der richtige Interessent nachfragte?).

    Ja, mag sein, dass man bei einer 10H-Regelung in der Planungsregion Würzburg nicht mehr so viel Fläche für Windräder ausweisen kann, wie man gerne würde. Na und? Dann ist das eben so. Hat jemal eine Genehmigungsbehörde Verständnis gehabt, wenn ein Bauplatz nicht groß genug war, um bei den ambitionierten Vorstellungen des Bauherrn die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einzuhalten?

    Überhaupt muss man sich doch mal klar machen, dass die Bayerische Staatsregierung im bayerischen Energiekonzept "Energie innovativ" im Jahr 2011 einen Bedarf von zusätzlichen 1.000 bis 1.500 Windrädern nannte, um das gesteckte Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2021 zu erreichen. Unterfranken macht gerade einmal 12,1% der bayerischen Fläche aus, also müssten da 121 bis 182 Windräder entstehen. Dafür bräuchte es etwa 1.200 bis 1.800 ha Platz. Der Planungsverband will stattdessen aber unbedingt etwa 2% der Fläche Unterfrankens für die Windräder zur Verfügung stellen. Das sind ca. 17.000 ha und somit Platz für etwa 1.700 Windräder.

    Hat man etwa vor, alle noch in Bayern zu errichtenden Windräder in Unterfranken unterzubringen? Will man so vielleicht Altbayern vor den Windrädern verschonen? Wenn man sich mal anschaut, wie viele Windräder bereits in (Unter-)Franken stehen und wieviele in Ober- und Niederbayern, kann man jedenfalls sehr leicht auf so einen Gedanken kommen. Welches Spielchen läuft da eigentlich gerade?

    Auch das Klopfen auf die eigene Schulter wegen dem ach so tollen freiwilligen 1.000-Meter-Abstand zu Wohngebieten kann die gute Dame gerne wieder sein lassen. Erstens sagt sie ja selbst, dass diese Regelung bei der aktuellen Rechtslage vor einem Gericht kaum eine Chance hat. Nebenbei riskiert sie damit, dass der ganze Regionalplan ungültig wird und dann die Windräder im Prinzip überall erlaubt sind. Ob das nun Absicht oder nur Fahrlässigkeit ist, lass ich mal dahingestellt sein. Zweitens ist ihr natürlich bekannt, dass die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nicht "flächenscharf" sind und deshalb durchaus auch Windräder genehmigt werden, die sich 100 oder 200 Meter außerhalb eines Vorrang- oder Vorbehaltsgebiets befinden. Und schon sind wir wieder beim "normalen" Abstand von 800 Metern.

    Ja gut, so ein Windpark aus aktuellen Windrädern mit einem Schallleistungspegel von 105 dB(A) und mehr überschreitet bei einem Abstand von lediglich 800 Metern zu einem Wohngebiet natürlich die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, aber das spielt für die Genehmigung keine Rolle - dann werden eben nachts Windräder abgeschaltet. Dass diese Windräder dann nicht mehr wirtschaftlich sind, juckt den Projektierer nicht. Erstens sind in Bayern eh fast alle Windräder unwirtschaftlich und zweitens werden die Anlagen nach ihrer Errichtung sowieso in der Regel verkauft - idealerweise an eine Genossenschaft oder KG. Das nennt man dann scheinheilig "Bürgerbeteiligung". Erst kürzlich hat übrigens der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) veröffentlicht, dass 60% der Energiegenossenschaften gar keine Dividende ausbezahlen. Trotzdem wird vor diesen hochriskanten Geschäften nicht etwa gewarnt, sondern die Leute werden - insbesondere von Politikern aller großen Parteien - dazu animiert, weiterhin ihr Geld in diese Anlagen zu investieren.

    Ich freue mich schon heute auf den Tag, an dem diese Blase platzen wird. Dann werden wieder alle - Politiker und Anleger - mit Dackelblick in die Kamera schauen und beteuern, dass das niemand ahnen konnte. Und unsere Frau Ziegra-Schwärzer wird sich darauf berufen, dass sie sich lediglich immer an die geltenden Gesetze gehalten hat. Manchmal wiederholt sich Geschichte eben doch.

    Apropos wiederholt: Diesen Donnerstag (also am 22.08.) erzeugten alle deutschen Windräder bereits zum zweiten mal in diesem Jahr unter 150 MW - diesmal waren es 138,0 MW. Jedes der bereits über 32.000 Windräder hat also im Schnitt 4,3 kW erzeugt. So etwas bezeichnet Frau Ziegra-Schwärzer ernsthaft als "bedeutende Form der Energiegewinnung"? Wie betriebsblind muss man für so eine Aussage eigentlich sein?

  • RolandSR ist dafür
    +1

    Brigitte Ziegra-Schwärzer von der höheren Landesplanungsbehörde schreibt uns mit speziellem Blick auf Würzburg dazu:

    "(...) Richtig ist, dass man nicht mit aller Absolutheit sagen kann, dass bei Anwendung der 10H-Regelung gar keine Gebiete für eine konzentrierte Entwicklung von Windkraftregionen verbleiben. Jedoch werden nur wenige Gebiete zu ermitteln sein, die grundsätzlich für die Aufnahme von Windkraftanlagen geeignet sind. Für die Region Würzburg haben wir überprüft, ob bei den gängige WKA-Gesamthöhen von 200m und Anwendung eines Mindestabstandes von 2000m zu Wohnbauflächen und Mischbauflächen geeignete Gebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen verbleiben. Bei den wenigen verbliebenen Gebieten außerhalb des 2000 m Siedlungspuffer handelt es überwiegend um nahezu unbelastete Gebiete, die naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Bereiche im Gramschatzer, Irrtenberger und Guttenberger Wald, die als FFH-Gebiete und Bannwald ausgewiesen sind oder um Bereiche in den Gaulandschaften, die als Vogelschutz- und/oder FFH-Gebiete einem besondern Schutz unterliegen. Diese sensiblen Gebiete stehen einer Windkraftnutzung in der Regel entgegen. Daneben verbleiben vereinzelte Gebiete, z.B. im Bereich von Remlingen, die schon heute mit Windkraftanlagen bestückt sind. Oder es handelt sich um Gebiete, die bereits landesplanerisch vorrangig gesichert sind (z.B. Vorranggebiete Bodenschätze) oder aus anderen rechtlichen Gründen für die Windkraftnutzung nicht in Betracht kommen (z.B. Hubschraubertiefflugkorridore, Naturschutzgebiete).

    Wichtig ist mir die Aussage: Bei Anwendung eines größtmöglichen Abstandes von 2000 m (10H-Regelung) wäre es der Region Würzburg demnach, in Anbetracht der konkreten Verhältnisse vor Ort, nicht möglich der Windkraft als bedeutende Form der Energiegewinnung noch in substantieller Form Raum zu schaffen, auch könnten die gesetzten energiepolitischen Ausbauziele in der Region nicht erreicht werden.

    Der Regionale Planungsverband Würzburg hat Mindestabstände von 1000 m zu Wohnbauflächen und Mischbauflächen beschlossen, die aus dem Vorsorgegrundsatz abgeleitet sind. Die regionalplanerische Vorsorgeregelung geht bewusst über den immissionsrechtlich notwendigen Abstand nach TA Lärm und dem Empfehlungen Windkraft-Erlasses hinaus. Die Vorsorge nimmt dabei auf Gesichtspunkte des vorbeugenden Immissionsschutzes, der Bedrängungswirkung, der Lichtreflex- und Schattenwirkung, der Berücksichtigung von räumlichen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden, etwa auch im Hinblick auf potenzielle Siedlungserweiterungsgebiete, Bezug. Ein höherer Siedlungsabstand lässt sich insbesondere mit Blick auf die weiteren Abwägungsbelange wie Artenschutz, Landschaftsbild, Wasserwirtschaft, Belange des Luftverkehrs und des Militärs etc., nicht begründen. Wir bewegen uns hier bereits auf einem schmalen Grat zwischen dem Wunsch nach breiter Bürgerakzeptanz und der substanziellen Bereitstellung von Flächen für Windkraftanlagen als Zielstellung für die Region Würzburg. Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte Ziegra-Schwärzer Regionsbeauftragte für die Region Würzburg

    Würzburg, den 22.08.2013 Regierung von Unterfranken, Sachgebiet 24 - höhere Landesplanungsbehörde -

  • HolgerLaschka ist dafür
    +1

    Die Aussage fußt auf einem Kurzgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Paluka, Sobola, Loibl und Partner vom 12. Juni 2013 im Auftrag des Bundesverband WindEnergie e.V. - Landesverband Bayern. Demnach stünde bei einem Bebauungsabstand von 800 Metern 5,17 Prozent der Fläche des Freistaats Bayern für Windkraftprojekte zur Verfügung, bei einem Abstand von 2.000 Metern (Seehofers "10H-Regelung") aber nur noch 0,05 Prozent. Entscheidend dabei ist aber, dass die noch zur Verfügung stehende Restfläche sich dann nur noch auf sehr wenige, ausgedehnte Waldgebiete beschränkt. Ein Großteil dieser Fläche, die man bislang in der Regel nicht für Windkraftprojekte nutzt, läge übrigens in Unterfranken. Nicht ermittelt wurde bei diesem Gutachten, ob die verbleibenden Restflächen überhaupt für die Windkraftnutzung geeignet wären. Selbst wenn deshalb das eine oder andere Windrad theoretisch noch gebaut werden könnte, stünde deren Wirtschaftlichkeit in Frage. De facto hat Seehofer Investoren und Kreditgeber schon jetzt erheblich verunsichert. Die Umsetzung seines Vorschlags würde definitiv das Aus für den weiteren Windkraftausbau in Bayern bedeuten.

    • Hentinger ist dagegen
      +1

      Vom Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl von der Rechtsanwaltskanzlei Paluka, Sobola, Loibl und Partner habe ich in einer E-Mail vom 21.06.2013 folgende Aussage erhalten: "Ich habe diese Zahlen in mein Rechtsgutachten übernommen, sie stammen direkt von einer entsprechenden Erhebung durch den BWE."

      Im Klartext: der Anwalt erstellte im Auftrag des BWE (Bundesverband WindEnergie) ein Gutachten für den BWE und bezieht sich darin auf Zahlen vom BWE...

      Dieser BWE hat erst 2011 die "Potenzialstudie Bayern 2011" veröffentlicht, nach der 24,7% der Fläche Bayerns, bzw. 17.430 km², für Windenergie nutzbar wären (außerhalb von Schutzgebieten, genügend Wind und der ganze Schnickschnack). Und nun sollen diese Flächen ausschließlich im Bereich von 2.000 m um Ortschaften liegen? Wer glaubt denn sowas?

      Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat in einer Berechnung ermittelt, dass bei einem Mindestabstand von 2.000 m zwischen Windrad und Wohngebiet noch 1,28% der Landesfläche, bzw. 90.409,2 ha, außerhalb von Ausschlussflächen liegen und genügend Windhöffigkeit besitzen.

      Woher die Diskrepanz zwischen diesen 1,28% und den vom BWE verbreiteten 0,05% stammt, konnte (oder wollte) mir bisher vom BWE niemand erklären.

      Interessant ist allerdings noch, dass in der Potenzialstudie des BWE steht, dass 6,4% der Landesfläche "ohne Restriktionen" für Windenergie nutzbar wären. Wenn man nun die von Herrn Laschka genannten 5,17% von diesen 6,4% abzieht erhält man 1,23%. Addiert man nun noch die 0,05%, die laut BWE angeblich bei einem 2.000-Meter-Mindestabstand noch übrig bleiben, erhält man - Tataaa - exakt die 1,28% vom StMUG! Zufälle gibt's...

      Ich finde es schon erstaunlich, dass Politiker Zahlen eines Windfirmen-Lobbyverbands völlig ohne Überprüfung verwenden und darauf ihre gesamte Argumentation aufbauen. Ist das nur in diesem Fall so, oder ist das die Regel?

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